Einsatz der Bereitschaften unseres Kreisverbandes nach Brandunglück in Gengenbach
Umfangreiche und aufwändige Evakuierung und Betreuungseinsatz erforderte langdauernden Einsatz der ehrenamtlichen Kräfte
Gegen 14 Uhr erfolgte am Nachmittag des 15.02.2023 der Alarm für die DRK-Einsatzeinheit Bühl-Achern für einen Einsatz zu einem Brand in einem Seniorenheim in Gengenbach. Sofort machten sich die Gruppen auf zum Sammelplatz in Achern.
Die Fahrzeuge des Bevölkerungsschutzes und DRK-Fahrzeuge formierten sich zu einem Konvoi, um gemeinsam mit insgesamt zwölf Fahrzeugen nach Gengenbach zu fahren.
Die 41 Rotkreuzler aus den verschiedenen Ortsvereinen fanden sich gegen 15:45 Uhr im Bereitstellungsraum in Gengenbach ein. Die Bewohner konnten durch Einsatzkräfte vor Ort in ein benachbartes Seniorenheim evakuiert werden.
Da das betroffene Seniorenheim aufgrund der Rauchentwicklung derzeit nicht bewohnbar ist, mussten die rund 80 Seniorinnen und Senioren in andere Einrichtungen transportiert werden.
Unsere Einsatzeinheit übernahm Koordinierungsaufgaben am Rettungsmittelhalteplatz und in der Ausgangsregistrierung am Seniorenheim. Gemeinsam mit anderen Einsatzeinheiten von DRK und Malteser Hilfsdienst konnten die Bewohner liegend, sitzend und im Rollstuhlfahrzeug in die aufnehmenden Einrichtungen gebracht werden.
Dank der Vielzahl an ehrenamtlichen Transportkapazitäten konnte die logistische Herausforderung sehr gut gemeistert werden, mussten die Bewohner doch von Rastatt bis Denzlingen verteilt werden. Gegen 0:15 Uhr war auch für den letzten Bewohner ein aufnehmendes haus gefunden werden und der Einsatz konnte gegen 2 Uhr in der Nacht beendet werden.
Ein großer Dank geht an alle Einsatzkräfte, die sich so schnell auch während der Arbeitszeit ehrenamtlich an diesem Einsatz beteiligen konnten. Die Zusammenarbeit zwischen den DRK-Kreisverbänden des Ortenaukreises, des Malteser Hilfsdienstes, ASB und Feuerwehr hat hervorragend funktioniert und hat maßgeblich zum Erfolg des Einsatzes beigetragen. Ein großes Dankeschön geht auch an die Arbeitgeber, die die Einsatzkräfte kurzfristig freistellen konnten.