Rückkehr- und Perspektivberatung

Ansprechpartner

Sophia Steinel
Rückkehr- und Perspektivberatung

Tel. 07223 9877-536

Mobil  0151 73060940

sophia.steinel@drk-buehl-achern.de

Rotkreuzstraße 1
77815 Bühl

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Onlineberatung Skype: Rückkehrberatung DRK Bühl-Achern e.V

Die Rückkehr- und Perspektivberatung des Deutschen Roten Kreuzes berät Migranten oder Flüchtlinge im Norden des Verbandgebietes des Landesverbands Badisches Rotes Kreuz, die über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nachdenken oder eine Abschiebung vermeiden möchten. Wir beraten Menschen aus Nicht-EU-Staaten ergebnisoffen, unabhängig und vertraulich. Gleichzeitig ist die Einrichtung Informationsstelle für Institutionen, Verbände und Initiativen.

Wir unterstützen an Rückkehr Interessierte in ihrer Entscheidungsfindung und wägen gemeinsam das Für und Wider einer Rückkehr ab. Wir sprechen über die aktuelle Situation im Herkunftsland und erörtern Rückkehr- und Bleibemöglichkeiten. Auch für bereits abgelehnte Asylbewerber/innen besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Ausreise zu beantragen und eine Förderung zu erhalten. Bei einer Entscheidung zur Rückkehr unterstützen wir die Organisation der Ausreise und die Planung der Reintegration ins Herkunftsland.

Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebung und kann jederzeit beantragt werden!

 

An wen wendet sich unser Beratungsangebot?

Unsere Beratung wendet sich an Menschen mit:

  • Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung, vollziehbarer Ausreisepflicht
  • Ehegatten, Partner oder Kinder der o.g. Personen
  • anerkannte Flüchtlinge
  • Ausländer mit Aufenthalt aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen
  • Opfer von Zwangsprostitution

 

Welche Hilfen bieten wir an?

Unsere Beratungsstelle arbeitet vertrauensvoll mit Behörden und Organisationen im Bereich Flucht und Migration zusammen. Dabei bewahren wir stets unsere Neutralität und Unabhängigkeit. Auf dieser Basis bieten wir ein breites Spektrum an individuellen Hilfen an. Bei Bedarf können Dolmetscher hinzugeholt werden, die für ihre wichtige Arbeit geschult wurden.

  • Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten
  • Hilfe im Umgang mit Behörden
  • Beantragung und Weitergabe von Fördermitteln
  • Hilfe bei notwendigen Formalitäten zur Ausreise aus Deutschland
  • Organisation von Flug- Bus- und Bahntickets sowie dem Test auf COVID-19
  • Auszahlung von Reisebeihilfen
  • Individuelle Hilfe, z.B. bei Krankheit, Invalidität oder Alter
  • Vermittlung in Reintegrationsprojekte vor Ort
  • Recherche und Vermittlung zu Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung sowie zu weiterer Begleitung und Angeboten im Herkunftsland


Wie sieht die finanzielle Rückkehrförderung aus?

Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG / GARP sowie Starthilfe Plus 2020 Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat.

Für Personen, die ihre Rückkehr nicht selbst finanzieren können, werden die Reisekosten übernommen. Je nach Herkunftsland erhalten Rückkehrende vor ihrer Ausreise eine Reisebeihilfe und eine finanzielle Starthilfe für die ersten Tage im Herkunftsland. Darüber hinaus wird in einigen Ländern noch eine ergänzende Reintegrationsunterstützung über ein IOM-Büro ausbezahlt.

Staatsangehörige der Westbalkanländer sowie aus Ländern aus denen sie visumsfrei einreisen können erhalten nur die Kosten der Reise erstattet und sind von weiterer REAG/GARP-Förderung ausgenommen.

Die DRK-Rückkehr- und Perspektivberatung berät zu allen Fragen rund um diese Programme und führt gemeinsam mit den Ratsuchenden die Antragstellung durch.
Aktuelle Förderrichtlinien und länderspezifische Rückkehrinformationen erhalten Sie auf den Portalen von BAMF und IOM.

 

Welche Hilfen gibt es zur Reintegration im Herkunftsland?

Unterschiedliche Reintegrationsprogramme bieten die Möglichkeit, eine Zukunftsperspektive mit den Rückkehrenden zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere die Programme ERRIN, SOLWODI und URA.
Während URA sich ganz auf Unterstützungsleistungen im KOSOVO konzentriert, zielt das Projekt ERRIN auf Unterstützung in mehreren Ländern ab. Die Hilfen werden ausschließlich in Form von Sachleistungen gegeben. Sie reichen von ersten Serviceleistungen nach der Ankunft am Flughafen, über Beratungs-und Schulungsangebote bis hin zur Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Geschäftsbetriebes.
Das Förderprogramm SOLWODI konzentriert seine Unterstützungsleistungen ausschließlich auf Frauen und ihre Kinder.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Kooperation mit der GIZ das Projekt Startfinder ins Leben gerufen. Über dieses Programm werden Rückkehrende insbesondere hinsichtlich einer Integration in den Arbeitsmarkt gefördert. Auch das Programm StartHope@Home unterstützt Geflüchtete bei der Existenzgründung in ihrem Herkunftsland. 
Die Mitarbeiterinnen der Rückkehr- und Perspektivberatung vermitteln Kontakte zu den Reintegrationsprojekten, unterstützen bei der Antragstellung und stehen als Ansprechpartnerinnen auch nach der Rückkehr zur Verfügung.

 

Rückkehrberatung kurz und knapp – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich?   
Eine freiwillige Rückkehr ist in der Regel auch nach Ablauf der festgelegten Frist möglich. Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommen  Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, bis zu der sie ausreisen müssen. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ beträgt die Ausreisefrist eine Woche. Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der Rückkehr- und Perspektivberatung Kontakt aufnehmen.

Ist die freiwillige Rückkehr möglich, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist?
Ja, die freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist.

An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot?   
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörige unabhängig von laufenden oder bereits beendeten Asylverfahren.

Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt?   
Für die Einreise in das Herkunftsland müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass oder Passersatzpapier) vorliegen. Die Rückkehrberatungsstelle unterstützt bei der Beschaffung von Reisedokumenten.

Besteht eine „Verpflichtung zur Rückkehr“, wenn man einen Beratungstermin wahrnimmt?
Nein. Die Beratung ist unverbindlich und vertraulich. Wer sie in Anspruch nimmt, verpflichtet sich damit nicht zur Rückkehr; eine Beratung hat keinen Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren.

In welcher Sprache werden die Beratungsgespräche durchgeführt?   
Von Seiten der Beraterin kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch beraten werden. Darüber hinaus stehen ausgebildete Dolmetschende zur Verfügung. Wenn gewünscht und möglich, können auch eigene Sprachmittler die Ratsuchenden begleiten.

Weitere Informationen
Infoportal Rückkehr
IOM
Bundesamt für Migration
Startfinder
INTEG Plan
Rückkehrberatung Freiburg

 

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert.

Bild: ©Felix Rotzinger/DRK-KV-Freiburg