pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Pflegeberatung

Pflegeberatung

Ansprechpartner

Ihr Pflegeberatungsteam
Tel. 07223 9877-620
pflegeberatung@drk-buehl-achern.de

Fridolin-Stiegler-Straße 13 e
77815 Bühl

Sie benötigen Unterstützung, um sich im komplexen System der Pflege zurecht zu finden – Wir sind für sie da! Sei es altersbedingt oder durch ein akutes Ereignis, ist plötzlich ein Pflegebedarf da, entstehen schnell viele Fragen rund um die Versorgung. Egal ob Beratung zum Thema Pflegegrad, Durchführung der Pflege oder Hilfsmittel, unser kompetentes Pflegeberatungsteam unterstützt Sie dabei eine passgenaue Lösung für ihre Situation zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

  • Wie soll die Pflege organisiert werden, stationär oder zuhause?
  • Was welche Leistungen bietet unser amb. Pflegedienst?
  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
  • Welche Hilfsmittel erleichtern die Pflege?
  • Welche Leistungen der Pflege- und Krankenkassen können beansprucht werden?
  • Wie finanziert sich die Versorgung?
  • Wo muss ich was beantragen?

Unsere Pflegeberater helfen ihnen mit Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege, deren Durchführung, sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort.

Auf Wunsch unterstützen wir sie auch gerne bei Anträgen bei der Pflege- oder Krankenkasse, bzw. der Beantragung des Pflegegrads. Und erleichtern ihren Alltag mit der Beratung zu technischen Hilfsmitteln, die die Durchführung der Pflege zuhause ermöglichen oder erleichtern.

Sie benötigen eine Pflegeberatungsbesuch für ihre Pflegeversicherung?

Sie haben bereits einen Pflegegrad und benötigen für ihre Pflegekasse eine Beratung nach §37,3 des SGB XI. Setzen sie sich mit uns in Verbindung, der Pflegeberatungsbesuch erfolgt nach terminaler Absprache bei ihnen zu Hause.

Verpflichtend sind Beratungseinsätze nach §37,3 für alle im Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr, für alle im Pflegerad 4 und Pflegegrad 5 einmal pro Quartal.

Seit dem 01.01.2017 haben auch Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 und die Pflegebedürftigen die Pflegesachleistungen beziehen haben Anspruch auf einen freiwilligen Beratungsbesuch pro Halbjahr.

Sie haben Fragen zur Pflegeversicherung?

Sie wollen wissen was sich hinter Begriffen wie Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombileistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, usw. befindet, sprechen sie uns an. Wir helfen Ihnen beim Verstehen dieser Begrifflichkeiten.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

  • Pflegegeld/ Pflegesachleistung/ Kombinationsleistung
  • Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Technische Hilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.