Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Der Notfallsanitäter bildet den neuesten Ausbildungsstand im Rettungsdienst. Die dreijährige duale Berufsausbildung soll bis zum Jahr 2020 den Rettungsassistenten vollständig ablösen.
Der größte Unterschied liegt darin, dass die Auszubildenden in dreimonatigen Theorie- und Praxisblocks von Anfang an Einblicke in die Arbeit im Rettungsdienst erhalten anstatt wie bisher eine einjährige schulische Ausbildung mit einem einjährigen Praktikum zu verbinden. Neben der vollständigen Ausbildung können sich Rettungsassistenten auch zum Notfallsanitäter weiterbilden und ihre Kenntnisse in einer Prüfung unter Beweis stellen.
Der Notfallsanitäter wird wie bisher der Rettungsassistent sowohl auf dem Rettungswagen, als auch auf dem Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt und kann sich ebenfalls zum OrgL, Leitstellendisponent oder Praxisanleiter (ehem. Lehrrettungsassistent) weiterbilden.
Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs- & Notarztwagen als Fahrer eingesetzt.
Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluß- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.
Notärzte führen die erste ärztliche Hilfe am Notfallort durch. Dazu gehören, die Wiederherstellung und Sicherung der Vitalfunktionen, die Überwachung der Rettung, die Vorbereitung und ärztliche Überwachung des Transportes.
Ärzte die am Notarztdienst teilnehmen wollen, müssen gegenüber der KVB einen besonderen Befähigungsnachweis erbringen. Als Befähigungsnachweis wird üblicherweise der Fachkundenachweis Rettungsdienst verlangt.
Der leitende Notarzt ist ein Notarzt, der durch eine Weiterbildung die Zusatzqualifikation erworben hat. Er wird durch den Landrat zum LNA berufen. Er übernimmt bei größeren Rettungsdiensteinsätzen die medizinische Einsatzleitung.
Der Org.-Leiter ist ein Rettungsassistent/in mit Erfahrung im Rettungsdienst und der Zusatzqualifikation "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst". Durch diese Qualifikation bildet er gemeinsam mit dem "Leitenden Notarzt" (LNA) die Einsatzleitung Rettungsdienst bei größeren Einsätzen des Rettungsdienstes, und ist dabei für die organisatorische Versorgung verantwortlich.
Der Desinfektor ist für die Einhaltung der Hygienevorschriften zuständig und verantwortlich. Die Weiterbildung umfasst die Vermittlung der Sachkunde in Form einer 80-Stunden-Ausbildung in Theorie und Praxis. Grundlagen der allgemeinen Mikrobiologie und Virologie, theoretische Grundlagen der Desinfektion, Praxis der Desinfektion, Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetzgebung. Diese Ausbildung ist staatlich geregelt.
Für die Annahme von Notrufen und Koordinierung der Fahrzeuge ist die Integrierte Leitstelle Mittelbaden zuständig. Hier arbeiten auf diese Aufgabe speziell vorbereitete, erfahrene Rettungsassistenten.
Sie müssen ortskundig sein und gute Kenntnisse über die Hilfsmöglichkeiten der eigenen und der benachbarten Organisationen haben.